BMW Premium Selection

Europlus Garantie

Europaweit sicher mit EUROPLUS.

Mit Ihrem BMW Vorzugswagen bzw. BMW Premium Selection Fahrzeug haben Sie sich auch für mehr Sicherheit bei der Freude am Fahren entschieden: Die Europlus Garantie der BMW Group bringt Ihnen rasche Hilfe im Fall der Fälle – wo immer in Europa Sie gerade unterwegs sind. So begleitet Sie auf allen Wegen ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit.

Im folgenden finden Sie alle Details zu den Europlus Leistungspaketen.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem BMW!

Europlus Garantie - Leistungen im Überblick

1. Garantiebindung:
Die Garantie ist an das Fahrzeug und an den dem garantiegebenden Händler gemeldeten Fahrzeughalter gebunden. Mittels der Fahrgestell Nummer ist das Fahrzeug für den Garantiegeber identifizierbar.

2. Deckungsumfang Europlus Basispaket:
Folgende Komponenten und Bauteile sind durch die Europlus Basispaket gedeckt:

  • Motor:
    Zylinder-Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, Ölfiltergehäuse sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Schwungrad / Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Lambdasonde, Motorsteuergerät, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit der Lambdasonde
  • Kühlsystem:
    Kühler, Thermostat, Wasserpumpe, Lüfterkupplung
  • Motor Elektrik:
  • Generator (Lichtmaschine) mit Regler, elektronische Zündanlage, Anlasser
  • Kraftstoffsystem:
    Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe / Hochdruckpumpe, elektronische Einspritzanlage, Vergaser und Turbolader.

Kraftübertragung:

a) Schalt- und Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse und alle Innenteile, Drehmomentwandler, Steuergerät für Getriebesteuerung

b) Achsgetriebe:
Achsgetriebegehäuse sowie Verteilergetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile

c) Kraftübertragungswellen:
Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke

Bremssystem:
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler und Hydropneumatik, Antiblockier-System (ABS) mit den Teilen: elektronisches Steuergerät, Hydroaggregat und Drehzahlfühler, elektronische Differentialsperre mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydroaggregat und Ventilblock, Schlupfregelung mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydroaggregat, Druckspeicher und Ladepumpe.

Lenksystem:
mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergerät für die Servolenkung

Heiz- und Klimaanlage:
Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer, Heizungswärmetauscher

3. Deckungsumfang Europlus Erweiterungspaket:

zusätzlich zu den in der Europlus Basisgarantie gedeckten Komponenten und Bauteilen sind folgende Teile im Europlus Erweiterungspaket gedeckt:

  • Katalysator
  • elektrische Fensterheber
  • Lichtanlage, Xenonlichtanlage inkl. Xenonlampen
  • Einparkhilfe (Park Distance Control)
  • Navigationssystem , Radio, CD, DVD, MD und TV Geräte, sofern vom Hersteller verbaut

Weiters gelten innerhalb der Garantielaufzeit folgende Zusatzleistungen:

  • Kostenloser Abschleppservice im Umkreis von 100 km vom ausliefernden Händler
  • Erste §57a Überprüfung nach Auslieferung
  • Ersatzwagengarantie im Schadensfall bis max. 3 Tage innerhalb der Garantielaufzeit (nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung)

4. Vom Deckungsumfang ausgenommen sind Schäden:

  • durch unmittelbare und mittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand, Verschmorung oder Explosion
  • durch Kriegereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie
  • durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt plötzlich einwirkendes Ereignis
  • durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung
  • für die ein Dritter als Hersteller oder Lieferant aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat
  • die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde
  • durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe
  • die vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt worden sind
  • durch die Verwendung eines erkennbar reparatur-bedürftigen Teils, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder dass das Teil zur Zeit des Schaden von einem hiefür ausgebildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war
  • durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeuges (z.B. durch Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sinddie aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen

5. Folgende Leistungen können bezüglich der Erstattung von Reparaturkosten in Anspruch genommen werden:
Verliert ein garantiertes Bauteil innerhalb der Laufzeit der Garantie seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur durch Ersatz mittels Neu- oder Gebrauchtteilen bzw. Instandsetzung des Bauteils. Dieser Anspruch beinhaltet die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten einschließlich aller notwendigen Ersatzteile sowie der Einstellungsprüfung und der Prüf- und Meßarbeiten. Nur im Zusammenhang mit einem Schaden an einem Fahrzeugteil werden zusätzlich Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmerringe, Schläuche und Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schmiermittel, Frostschutzmittel und Betriebsstoffe ersetzt. Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten ist der offizielle Mechanikerstundensatz des Händlers und die Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers, Übersteigen die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges (Grundlage ist die Eurotaxbewertung) besteht kein Reparaturanspruch. Wird eine solche Reparatur nicht durchgeführt, erhält der Garantienehmer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Zeitwertes. Sind mehrere Bauteile funktionsunfähig geworden liegt ein Schadenfall dann vor, wenn zwischen der Funktionsfähigkeit der betreffenden Bauteile ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Die Garantie hat keinen Einfluß auf evtl. kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeuges.

6. Reparaturdurchführung beim garantiegebenden Händler:
Grundsätzlich sind im Garantiefall alle Reparaturarbeiten ausschließlich beim garantiegebenden Händler durchführen zu lassen. Sie haben lediglich die nicht erstattungsfähigen Reparaturkosten zu tragen, die Ihnen Ihr Händler gesondert in Rechnung stellt. Ist es keinesfalls möglich, den Garantiegeber für die Reparaturarbeit zu erreichen (z. B. funktionsuntüchtiges Fahrzeug und zu große Distanz zum Garantiegeber) ist die Übernahme der Reparaturarbeiten mit einem anderen Vertragshändler möglich. In diesem Fall ist vor Reparaturdurchführung (dazu zählen auch Zerlegungsarbeiten) eine schriftliche Reparaturfreigabe durch den Garantiegeber bzw. eine durch diesen ermächtigte Person oder Organisation einzuholen.

7. Reparaturdurchführung im Ausland:
Bei einem Schadensfall im Ausland ist vor Reparaturantritt eine schriftliche Reparaturfreigabe durch den Garantiegeber bzw. eine durch diesen ermächtigte Person oder Organisation einzuholen.

8. Dauer und Geltungsbereich der EUROPLUS Garantie
Die Garantie beginnt mit Auslieferungsdatum, dauert 12 Monate und gilt in Österreich und bei vorübergehenden Fahrten (maximal 6 Wochen) in Europa innerhalb der geographischen Grenzen mit Ausnahme der Nachfolgestaaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion.

9. Pflichten des Garantienehmers
Durchführung aller vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und/oder Inspektions- und Pflegearbeiten beim garantiegebenden Händler. Beachtung der Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten gefährdet die Garantieansprüche. Verletzt der Garantienehmer diese Pflichten, so ist der Garantiegeber von der Leistungspflicht aus der Garantie befreit.

10. Prüfung und Abwicklung garantiepflichtiger Schäden bezüglich Reparaturkosten:
Für die Prüfung und Abwicklung garantiepflichtiger Schäden ist der Garantiegeber bzw. eine durch diesen ermächtigte Person oder Organisation zuständig. Einem Beauftragten des Garantiegebers sind die Untersuchungen des Kraftfahrzeuges zu gestatten und die erforderlichen Auskünfte zur Feststellung des Schaden zu erteilen.

11. Verjährung
Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 12 Monate nach Ablauf der Garantie. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland, erlischt der Garantieschutz mit sofortiger Wirkung.

12. Übertragbarkeit
Bei Veräußerung des Fahrzeuges während der Garantiedauer geht die Garantie auf den Erwerber über, sofern der Veräußerer des Fahrzeuges den Erwerber innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich dem Garantiegeber bekannt gibt.